Unsere Reise- und Geschäftsbedingungen

Verehrter Fahrgast:
Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen, als Kunde der an einer Reise teil nimmt und uns als Ihr Reiseveranstalter.

Anmeldung:
Mit der Anmeldung, die immer schriftlich erfolgen muss, erkennen Sie unsere Geschäftsbedingungen an, die mit der Anmeldung bei uns für Sie verbindlich werden. Für den Veranstalter wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die Rechnung dem Anmelder zugesandt wurde. Bei Tagesfahrten wird der Fahrpreis im Bus kassiert.

Zahlung:
Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von € 50,-- pro Person zu entrichten. Der Restbetrag ist nach Erhalt der Rechnung und der Reiseunterlagen bis 4 Wochen vor Reiseantritt voll zu zahlen. Kurzfristige Anmeldungen verpflichten zur sofortigen vollen Bezahlung des gesamten Reisepreises.

Reiseversicherung:
Die Reisepreisversicherung sichert Sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Firma Omnibusbetrieb Dietmar Geiss ( Geiss – Reisen) ab und erstattet Ihnen die Kosten, falls die Reise abgebrochen wird, für den Rücktransport oder gegebenenfalls den bereits bezahlten Reisepreis. Der Sicherungsschein ist Bestandteil der Reiseunterlagen und bezieht sich auf unsere ausgeschriebenen Busreisen. Die R + V Allgemeine Versicherung AG, 65193 Wiesbaden, Taunusstraße1, tritt nach 3 651 BGB ein, der seit 01.11.1994 in Kraft ist.

Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist aus dem Jahresprogramm der Firma Geiss – Reisen zu ersehen. Für jede Busreise wird ein Fahrplan mit Haltestellen und Abfahrtszeiten erstellt, der dem Reiseteilnehmer schriftlich mitgeteilt wird. Leider können wir zur Abholung von einzelnen Fahrgästen vor Fahrantritt nicht jeden Ort anfahren. Sollte der Wohnort nicht an der Reiseroute liegen, geben wir Ihnen eine Zustiegsmöglichkeit sowie die Abfahrtszeit bekannt. Für Reisegäste von Mehrtagesfahrten steht ein kostenloser Parkplatz auf dem Firmengelände zur Verfügung.

Pass und Zollvorschriften:
Ein gültiger Personalausweis ist bei jeder Reise mitzuführen. Fahrten mit Reisepasspflicht: Der Reisepass muss noch eine Gültigkeit von mindesten 6 Monaten haben. Für diese Pflicht ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Durch die Anmeldung erkennt der Reiseteilnehmer unsere Reisebedingungen an.

Preisänderungen:
Preisänderungen durch den Leistungsträger infolge unvorhergesehener Erhöhung der Hotel- und Busbeförderungskosten, Fähr- Schiffskosten und Visa Gebühren müssen bis 14 Tage vor dem Anreisetermin dem Reiseteilnehmer mitgeteilt werden. Kurzfristige Preisänderungen, die durch erhebliche Veränderungen der Wechselkurse entstehen, behalten wir uns ebenfalls vor. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Reiseteilnehmer unverzüglich über den Grund der Preiserhöhung in Kenntnis zu setzen.

Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchung:
Bei Rücktritt des Reisegastes von einer Reise berechnen wir eine Stornogebühr von € 25,-- pro Person.
Ab 28. - 21 Tage
vor Reiseantritt 30 % der Gesamtkosten
Ab 20. - 14 Tage
vor Reiseantritt 45 % der Gesamtkosten
Ab 13. - 7 Tage
vor Reiseantritt 60 % der Gesamtkosten
Ab 6. - 3 Tage
vor Reiseantritt 80 % der Gesamtkosten
Ab 2 Tage
vor Reiseantritt 100 % der Gesamtkosten

Mindestteilnehmerzahl:
Alle Reisen finden ab einer Beteiligung von 20 Personen statt. Wir halten uns vor, Reisen wegen Minderbeteiligung bis spätesten 2 Wochen vor Reisetermin abzusagen.

Haftung:
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reiseveranstalters für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleitung, entsprechend den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Reiselandes. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( z.B . Schiffsreisen, Ausflüge, Hotels, Gaststätten etc. ) haften wir nicht. Das gilt auch für Skilauf und Sportveranstaltungen.

Gepäck:
Die Mitnahme des Reise- und Handgepäcks erfolgt im Bus auf eigene Gefahr der Reisenden. Bei Verlust durch Diebstahl oder Fremdbeschädigung wird kein Ersatz geleistet. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. 1 Koffer 20 kg pro Person.

Änderungen:
Änderungen durch Erhöhungen der Diesel- und Hotelkosten entstehen können behalten wir uns vor ebenso unbeabsichtigte Druck –und Rechenfehler.

Ohne Rauch geht es auch:
Unsere Reisegäste legen Wert auf gutes Klima im Bus. Deshalb führen wir alle Reisen in Nichtraucher Bussen durch. Es werden genügend Pausen eingelegt.

Sitz: Geiss – Reisen Gartenstraße 1, 55469 Pleizenhausen
Gerichtsstand: Amtsgericht Simmern